EU-Datenschutzverordnung

Wichtiger Hinweis an alle Mitglieder (DSGVO)

Die neue EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 wirksam. Die neuen Regelungen gelten nicht nur für Unternehmen sondern für alle natürlichen und juristischen Personen – also auch für Vereine.

Welche Daten müssen geschützt werden?

Der Datenschutz betrifft die personenbezogenen Daten der Mitglieder. Typischerweise erhoben werden Name und Anschrift, Kommunikationsdaten, Eintrittsdatum und Funktion im Verein.

Wer ist zuständig?

Zuständig für den zum Schutz personenbezogener Daten ist der Vorstand. Die Personen, die mit der Datenverarbeitung befasst sind, sind auf das Datengeheimnis verpflichtet worden.

Sind meine Daten ausreichend geschützt?

Wir tragen Sorge dafür und überprüfen regelmäßig, ob die eigenen technischen und organisatorischen Maßnahmen der Datenverarbeitung geeignet sind, Datensicherheit zu gewährleisten. Bei allen Datenverarbeitungsvorgängen sind ausreichende Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden.

Gibt es im Verein Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung?

Der Verein arbeitet zusammen mit der Buhl Data Service GmbH, 57290 Neunkirchen. Dort werden die Daten aus der Mitgliederverwaltung zusätzlich gesichert.

Wo gibt es weitere Informationen?

Datenschutzordnung: /datenschutz/datenschutzordnung

Verarbeitungsverzeichnis: /images/fv-ars/Verarbeitungsverzeichnis_FV_ARS.pdf