Kontakt:
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Datenschutzordnung
1) Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der EU-
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) personenbe-
zogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein verarbeitet.
2) Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende persönliche Daten auf:
• Name und Anschrift
• Kommunikationsdaten
• Eintrittsdatum
• Funktion im Verein
3) Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden die persönliche Daten gespeichert. Die Vertraulich-
keit und Integrität der personenbezogenen Daten werden mit einem IT-Sicherheitskonzept (gem Art.
32 DSGVO) sichergestellt.
Eine Datensicherung der Mitgliederverwaltung wird bei einem externer Dienstleister gespeichert.
(Auftragsdatenverarbeitung gem. Art. 28 Abs. 3 DSGVO). Eine schriftliche Vereinbarung zur Auf-
tragsverarbeitung ist dazu notwendig.
4) Im Rahmen von Veranstaltungen angefertigte Foto- und Filmaufnahmen dürfen unentgeltlich für fol-
gende Zwecke verwendet werden:
• Veröffentlichungen in Printmedien, neuen Medien und auf der Internetseite des Vereines
• Berichte des jeweiligen Veranstalters
Eine Verwendung der Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder eine Überlassung
der Aufnahme an Dritte ist unzulässig.
5) Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes Ver-
einsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
• das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO,
• das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DSGVO,
• das Recht auf Löschung nach Art. 17 DSGVO,
• das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO,
• das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Art. 20 DSGVO und
• das Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO.
6) Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, per-
sonenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden
Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen.
Diese Pflicht besteht auch über das Ausscheiden der oben genannten Personen aus dem Verein
hinaus.
Vorstehende Datenschutzordnung ist durch die Mitgliederversammlung vom 2. August 2018 beschlossen worden.